Prüfung einer Blitzschutzanlage (BSA)

Eine Blitzschutzanlage schützt Gebäude, Personen und technische Einrichtungen vor den Auswirkungen von Blitzeinschlägen. Sie besteht aus zwei Hauptkomponenten:

Äußerer Blitzschutz

  • Fängt den Blitz ein (Fangeinrichtungen)
  • Leitet ihn sicher zur Erde ab (Ableitungen, Erdungsanlage)

 

Innerer Blitzschutz

  • Verhindert gefährliche Überspannungen im Gebäude
  • Besteht aus Potentialausgleich und Überspannungsschutzgeräten

Die Notwendigkeit eine Blitzschutzanlage kann sich durch eine Blitzschutzrisikoanalyse ergeben oder durch baurechtliche Anforderungen.

Konkret verfolgt eine Blitzschutzanlage folgende Schutzziele:

Vermeidung von Bränden und Explosionen

  • Durch sichere Ableitung des Blitzstroms in die Erde
  • Schutz brennbarer Gebäudeteile und Materialien

 

Schutz von Personen

  • Verhinderung von Berührungsspannungen und Schrittspannungen
  • Schutz in und um das Gebäude (z. B. durch Potentialausgleich)

 

Schutz elektrischer und elektronischer Systeme

  • Vermeidung von Überspannungsschäden an IT- und Kommunikationssystemen
  • Schutz von Steuerungs- und Sicherheitstechnik (z. B. BMA, SAA)

 

Erhalt der Betriebsfähigkeit

  • Vermeidung von Ausfällen kritischer Infrastrukturen
  • Minimierung von Betriebsunterbrechungen und Folgeschäden

 

Erfüllung gesetzlicher und versicherungsrechtlicher Anforderungen

  • Nachweis der Schutzmaßnahmen gegenüber Behörden und Versicherern
  • Grundlage für den Versicherungsschutz (z. B. VdS, DIN EN 62305)

Ablauf der Prüfung einer Blitzschutzanlage

1. Prüfung der technischen Unterlagen

  • Ist die Blitzschutzklasse korrekt festgelegt?
  • Liegt ein aktueller Blitzschutzplan vor?
  • Sind alle Bestandsunterlagen vollständig?

 

2. Sichtprüfung nach DIN EN 62305-3

  • Fangeinrichtungen (z. B. Fangstangen, Fangdrähte)
  • Ableitungen (Verbindungen vom Dach zur Erde)
  • Erdeinführungen (Übergänge zur Erdungsanlage)
  • Verbindungen und Korrosionsschutz

 

3. Zustand der Erdungsanlage

  • Sichtprüfung auf Korrosion, Beschädigung, Zugänglichkeit
  • Dokumentation der Erdungsart (z. B. Tiefenerder, Ringerder)

 

4. Prüfung des inneren Blitzschutzes

  • Potentialausgleich: Sind alle leitfähigen Teile eingebunden?
  • Trennungsabstände eingehalten?
  • Überspannungsschutzgeräte vorhanden und funktionsfähig?

 

5. Messungen

  • Übergangswiderstand zur Erdungsanlage
  • Durchgangsmessung der Ableitungen und Dachleitungen
  • Gesamterdungswiderstand (soweit möglich)
  • Teilerdungsmessung bei Tiefen- oder Ringerdern

Hinweis zur Prüfung:
Der Zugang zu den zu prüfenden Dachflächen muss gefahrlos möglich sein. Gegebenenfalls erforderliche PSA ist dem Prüfer zur Verfügung zu stellen.