Eine elektrische Anlage im Sinne der Prüfverordnung NRW (PrüfVO NRW) ist jede fest installierte Anlage zur elektrischen Energieverteilung und -versorgung, die in Sonderbauten betrieben wird.

Dazu zählen insbesondere:

  • Haupt- und Unterverteilungen
  • Leitungsanlagen in Flucht- und Rettungswegen
  • Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag und Überstrom

Diese Anlagen sind bauordnungsrechtlich relevant, wenn sie der Versorgung sicherheitstechnischer Einrichtungen dienen oder in Bereichen mit besonderen Anforderungen (z. B. Fluchtwegen) installiert sind.

Die Prüfung ist in NRW vor erster Inbetriebnahme, nach wesentlicher Änderung und alle 6 Jahre wiederholend durchzuführen.

Im Kontext der VdS Klausel 3602 versteht man unter einer elektrischen Anlage sämtliche fest installierten elektrischen Einrichtungen eines Gebäudes oder Betriebes, die der Energieverteilung und -nutzung dienen.

Dazu gehören insbesondere:

  • Einspeisung (z. B. Hausanschluss, Transformatoren)
  • Verteilungen (Haupt- und Unterverteilungen)
  • Stromkreise bis zur letzten Steckdose
  • Beleuchtungsanlagen
  • Maschinenanschlüsse
  • Sicherheitsrelevante Anlagen (z. B. Brandmeldeanlagen, Sicherheitsbeleuchtung)

Die Klausel 3602 ist Bestandteil vieler gewerblicher Sachversicherungsverträge und verpflichtet den Versicherungsnehmer zur regelmäßigen Prüfung dieser Anlagen. Wird die Prüfung nicht fristgerecht durchgeführt, kann dies im Schadenfall zu einer Leistungskürzung oder Leistungsverweigerung durch den Versicherer führen.
Die Prüfung wird jährlich durch VdS anerkannte Sachverständige durchgeführt.

DGUV Vorschrift 3

Die Vorschrift gilt für:

  • Alle Unternehmen und Einrichtungen, die Mitarbeitende beschäftigen
  • Öffentliche und private Arbeitgeber
  • Betriebe aller Branchen, unabhängig von Größe oder Rechtsform
  • Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit verwendet werden

Die Vorschrift dient dem Schutz von Beschäftigten vor Gefahren durch elektrischen Strom. Sie verpflichtet Arbeitgeber dazu, elektrische Anlagen und Betriebsmittel:

  • regelmäßig zu prüfen
  • sicher zu betreiben
  • fachgerecht instand zu halten

Weitere Hinweise zur Durchführung der Prüfung:
Mit der Auftragserteilung geben Sie uns gleichzeitig Ihr Einverständnis zum Eingriff in Ihre technischen Anlagen (Öffnen von Verteilern und Abdeckungen, Messungen usw.).
Für notwendige Messungen und Funktionsprüfungen ist es erforderlich, vereinzelt Stromkreise kurzzeitig abzuschalten, wozu uns mit Auftragserteilung das Einverständnis erteilt wird. Dies erfolgt in enger Absprache mit dem Betreiber.