Prüfung einer Sicherheitsstromversorgung (SSV) gemäß PrüfVO NRW

Die Sicherheitsstromversorgung stellt sicher, dass lebenswichtige sicherheitstechnische Anlagen auch bei einem Stromausfall weiter betrieben werden können. Dazu zählen z. B.:

  • Sicherheitsbeleuchtung
  • Feuerwehraufzüge
  • Personenaufzüge mit Evakuierungsfahrt
  • Rauchabzugsanlagen
  • Druckbelüftungsanlagen
  • Löschanlagenanlagen
  • Wesentliche Bereiche in Krankenhäusern

Sie kann realisiert werden durch:

  • Netzersatzanlagen (z. B. Dieselaggregate)
  • Zentrale Stromversorgungssysteme (nach DIN EN 50171)
  • Unterbrechungsfreie Stromversorgungssysteme (USV) (nach DIN EN 62040)

Ziel der Prüfung

Die Prüfung dient der Sicherstellung der Funktionsfähigkeit und Betriebssicherheit der Anlage sowie der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben gemäß Prüfverordnung NRW.

Prüffristen

  • Erstprüfung bei Inbetriebnahme oder wesentlichen Änderungen
  • Wiederkehrende Prüfung mindestens alle 3 Jahre

1. Prüfinhalte

  • Funktionsprüfung der Stromquelle (z. B. Batterie, Aggregat)
  • Umschaltverhalten bei Netzausfall
  • Strom- und Spannungsqualität
  • Versorgungssicherheit der angeschlossenen Anlagen
  • Zusammenwirken mit anderen sicherheitstechnischen Einrichtungen
  • Dokumentation und Wartungsnachweise

2. Besondere Anforderungen

  • Einhaltung technischer Normen (z. B. DIN VDE 0100-560)
  • Sicherstellung der Wirk-Prinzip-Prüfung: Alle sicherheitsrelevanten Anlagen müssen im Zusammenspiel funktionieren

Weitere Hinweise zur Durchführung der Prüfung:
Die Wartungsfirma der SSV ist zwingend zur Prüfung erforderlich. Zur Prüfung wird eine Netzumschaltung durchgeführt. Der Betreiber hat sicherzustellen, dass dies unverzögert durchgeführt werden kann.
Mit der Auftragserteilung geben Sie uns gleichzeitig Ihr Einverständnis zum Eingriff in Ihre technischen Anlagen (Öffnen von Verteilern und Abdeckungen, Messungen usw.).
Für notwendige Messungen und Funktionsprüfungen ist es erforderlich, vereinzelt Stromkreise kurzzeitig abzuschalten, wozu uns mit Auftragserteilung das Einverständnis erteilt wird. Dies erfolgt in enger Absprache mit dem Betreiber. Beim Umschalten auf das SV-Netz ist dort mit einer Versorgungslücke zu rechnen.