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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sachverständigenbüro Besch GmbH
I. Allgemeines
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „Bedingungen“) gelten für alle unsere Aufträge durch unsere Kunden (Auftraggeber) und nur, wenn der Auftraggeber Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- Verträge unterliegen ausschließlich diesen Bedingungen. Diese werden Vertragsinhalt. Von dem Auftraggeber/Auftraggebern gestellte AGB werden nur Vertragsinhalt, soweit deren Geltung ausdrücklich durch uns schriftlich vor Vertragsschluss anerkannt wird. Schweigen auf uns mitgeteilte anderslautende AGB des Auftraggebers bedeutet keinesfalls Anerkennung seiner AGB. Widersprechen die AGB des Auftraggebers (in Teilen) unseren AGB und beauftragt der Auftraggeber uns dennoch, gilt dies als Annahme unserer Bedingungen. Diese Bedingungen gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
- Individuelle Vereinbarungen sowie die Bedingungen unseres Angebots an den Auftraggeber gehen diesen Bedingungen vor, soweit darin von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen getroffen sind.
- Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen der Vertragsparteien in Bezug auf den Vertrag (zB. Vertragsschluss einschließlich Änderungen, Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung) sind schriftlich und ausschließlich durch vertretungsberechtige Personen abzugeben. Schriftlichkeit in Sinne dieser Bedingungen schließt Schrift- und Textform (zB. Brief, E-Mail, Telefax) ein. Die Auftragsbestätigung muss aber eigenhändig oder qualifiziert elektronisch unterzeichnet werden. Der Versand der Auftragsbestätigung kann aber elektronisch erfolgen. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise, insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden, bleiben unberührt.
- Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen Bedingungen nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
II. Vertragsschluss und Gegenstand der Beauftragung
- Die Beauftragung von uns erfolgt ausschließlich auf Grundlage unseres Angebots, welches durch den Auftraggeber angenommen werden muss. Jede in einer Auftragsbestätigung enthaltene Abweichung von unserem Angebot ist als Ablehnung unseres Angebots anzusehen und muss wiederum von uns angenommen werden. Soweit ein Auftraggeber nur Teilleistungen aus unserem Angebot beauftragen will, gilt dies als neues Angebot seitens des Auftraggebers hinsichtlich solcher Teilleistungen, welches erst mit unserer Annahme wirksam wird.
- Als Grund für die Beauftragung von uns gilt ausschließlich der im Auftrag genannte Verwendungszweck/Prüfungszweck.
- Die in der Leistungsbeschreibung (Angebot) festgelegten Beschaffenheiten legen die Eigenschaft der Leistungen abschließend fest.
- Sofern der Auftraggeber Leistungsänderungen verlangt, werden wir den daraus folgenden Mehraufwand sowie etwaige dadurch eintretende Zeitverzögerungen ermitteln und ein Nachtragsangebot erstellen. Die Leistungsänderungen werden erst nach Annahme des Nachtragsangebots wirksam und Gegenstand der Beauftragung.
- Erklärungen von uns im Zusammenhang mit dem Auftrag (z.B. Leistungsbeschreibung, Bezugnahme auf DIN-Normen usw.) enthalten keine Übernahme einer Garantie. Eine solche Übernahme einer Garantie bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Erklärung durch uns.
- Beurteilungsgrundlagen für die Prüfungsdurchführungen sind die Landesbauordnungen, Arbeitsstättenverordnungen, VdS-Richtlinien, Regeln der UVV, sonstige allgemein anerkannte Regeln der Technik und die einschlägigen Vorschriften und Bestimmungen sowie Auflagen der Genehmigungsbehörden.
III. Rechte und Pflichten der Sachverständigenbüro Besch GmbH
- Wir führen den Auftrag zur Erstellung eines Gutachtens nach den geltenden Grundsätzen unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen aus. Wir sind nicht an Weisungen des Auftraggebers gebunden, wenn diese eine inhaltliche Unrichtigkeit des Gutachtens zur Folge hätten.
- Wir dürfen nach eigenem Ermessen Hilfskräfte und Subunternehmer heranziehen, soweit dies zur Erfüllung des Auftrages sachdienlich ist. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf die getroffene Kostenvereinbarung.
- Mit der Auftragserteilung gibt der Auftraggeber seine Zustimmung zur Veranlassung für die Durchführung des Auftrags notwendiger Maßnahmen und Arbeiten, insbesondere zu Besichtigungen, notwendigen Untersuchungen, Laborversuchen, Fotos, Videos, Skizzen, notwendigen Reisen und ähnliches.
- Wir führen die Aufträge zügig durch. Eine Frist bzw. ein Termin für die Ausführung der Aufträge gilt aber nur, soweit eine solche in dem jeweiligen Angebot ausdrücklich vereinbart ist. Soweit wir eine zugesagte Frist / Termin aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können, werden wir den Auftraggeber unverzüglich informieren und gleichzeitig die neue Frist / Termin mitteilen.
- Der Eintritt unseres Schuldnerverzugs richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. In jedem Fall ist für den Eintritt des Verzugs eine Mahnung durch den Auftraggeber erforderlich.
- Wir unterliegen der Schweigepflicht. Wir sind zur Offenbarung der uns anvertrauten Geheimnisse nur dann befugt, wenn dies aufgrund gesetzlicher Vorschrift geschieht oder der Auftraggeber uns von der Schweigepflicht entbunden hat.
- Wir haben an unseren Gutachten sowie an sämtlichen von uns geschaffenen Abbildungen, Plänen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen ein Urheberrecht. Der Auftraggeber darf das Gutachten und die Unterlagen nur zu dem in der Auftragserteilung bzw. Angebot festgelegten Zweck verwenden, vervielfältigen und veröffentlichen.
IV. Rechte und Pflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns genaue und vollständige Angaben über den Verwendungszweck/das Prüfobjekt zu machen und bei einer etwaigen Änderung uns dies unverzüglich mitzuteilen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns unverzüglich auf Änderungen hinzuweisen, die für den Auftrag relevant sein könnten.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns alle für die ordnungsgemäße Auftragsdurchführung notwendigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Er hat uns bei der Durchführung des Auftrags zu unterstützen und uns Zugang zum Begutachtungsobjekt zu ermöglichen. Der Auftraggeber wird für erforderliche Bauteilöffnungen sorgen und uns Eingriffe in technische Einrichtungen gestatten. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass an den Terminen seinerseits orts- und anlagenkundige Personen teilnehmen. Bei einer Prüfung der Brandmeldeanlage muss diese von einer eingewiesenen Person bedient werden, sämtliche Zwischendeckenmelder müssen ohne weiteres zugänglich sein. Werden im Laufe der Auftragsdurchführung weitere Mitwirkungshandlugen des Auftraggebers erforderlich, benötigen wir insbesondere weitere Informationen oder Zugang zum Begutachtungsobjekt, so hat der Auftraggeber auf unser Auffordern diesen Mitwirkungshandlungen unverzüglich nachzukommen.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm übermittelten Arbeitsergebnisse von uns sorgfältig zu prüfen und uns Anmerkungen dazu unverzüglich mitzuteilen.
- Der Auftraggeber wird Änderungen seiner Kontaktdaten unverzüglich mitteilen. Verzögerungen wegen unterlassener Mitteilung hat allein der Auftraggeber zu vertreten.
- Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verzögert sich unsere Leistung aus anderen, vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens zu verlangen.
- Aus unterlassenen Mitwirkungshandlungen entstehende Zeitverzögerungen der Auftragsdurchführung haben wir nicht zu vertreten.
- Im Übrigen gelten die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers gemäß dem Angebot.
V. Verwendung elektronischer Kommunikationsmittel
Im Rahmen des Auftrags ist uns uneingeschränkt die Kommunikation mit dem Auftraggeber und in den Auftrag einbezogenen Dritten per E-Mail gestattet. Die damit verbundenen Risiken (insbesondere eines Datenabfangs oder unautorisierten Zugangs durch Dritte sowie von Computerviren) sind dem Auftraggeber bekannt. Wir haften nicht für Nachteile, die dem Auftraggeber aus den Risiken der Verwendung elektronischer Kommunikationsmittel entstehen. Der Auftraggeber sichert zu, dass er Eingänge bei der mitgeteilten E-Mail-Adresse regelmäßig überprüft. Der Auftraggeber wird hiermit auf die Möglichkeit hingewiesen, die Risiken bei der Verwendung elektronischer Kommunikationsmittel zumindest teilweise durch eine verschlüsselte EMail Kommunikation auszuschließen. Soweit der Auftraggeber eine verschlüsselte EMail Kommunikation wünscht, bedarf es hierzu der Vereinbarung eines Verschlüsselungscodes mit uns.
VI. Vergütung des Sachverständigen
- Vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung rechnen wir unsere Kosten / Gebühren nach Aufwand gemäß der als Anlage beigefügten Preistabelle ab. Für Außentermine fällt mindestens ein halber Tagessatz an. Im Übrigen sind Grundlage für unsere Vergütung der jeweilige Auftrag, diese Bedingungen und ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerliches Gesetzbuchs (BGB). Andere gesetzliche Preis- oder Vergütungsregelungen, z.B. gemäß HOAI oder Preisverordnungen der Bundesländer, werden ausdrücklich ausgeschlossen.
- Wir sind berechtigt, einen Vorschuss in Höhe des teilweisen oder vollständigen voraussichtlichen Auftragsvolumens zu verlangen und von der Zahlung des Vorschusses den Beginn unserer Arbeiten abhängig zu machen. Wir haben im Übrigen Anspruch auf Abschlagszahlungen nach § 632a Absatz 1 BGB.
- Ist ein Festpreis oder Pauschalpreis vereinbart, sind wir berechtigt, die Pauschale bis zu 30 % zu überschreiten, wenn ein umfangreiches Literaturstudium erforderlich oder ein besonderer Einsatz gefordert wird (zB. Arbeit an Feiertagen, Eilbedürftigkeit). Wir werden eine entsprechende Überschreitung begründen.
- Entsteht ein höherer Aufwand, weil der Auftraggeber seinen Verpflichtungen, insbesondere Mitwirkungspflichten nicht oder nur unzureichend nachkommt, ist der daraus folgende Mehraufwand entsprechend der Preistabelle (s. Anlage) zu vergüten. Sollte es aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, zu Unterbrechungen oder erfolglosen Anreisen kommen, so wird der hierfür erforderliche Aufwand gemäß der Preistabelle abgerechnet.
- Nachprüfungen, die aufgrund während des Prüfungsverfahrens festgestellter Mängel erforderlich werden, sind im Angebot nicht berücksichtigt. Über diese werden wir ein Nachtragsangebot erstellen, welches der Annahme durch den Auftraggeber bedarf.
VII. Zahlungen
- Wir stellen unsere Kosten / Gebühren netto zuzüglich der jeweils im Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung. Der Rechnungsbetrag wird mit Zugang der Rechnung fällig. Der Rechnungsbetrag ist spätestens 14 Tage nach Zugang der Rechnung beim Auftraggeber ohne Abzug zu bezahlen. Eine Abnahme unsere Leistungen ist nicht Voraussetzung für die Fälligkeit unserer Vergütung.
- Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Auftraggeber in Verzug. Die Vergütung ist während des Verzugs mit neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.
VIII. Gewährleistung
Die Gewährleistungsrechte des Auftraggebers für Sach- und Rechtsmängel bestimmten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
IX. Haftung
- Mehrere Auftraggeber haften uns als Gesamtschuldner für alle Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag.
- Wir haften für Vorsatz und Fahrlässigkeit, soweit die Haftung für leichte Fahrlässigkeit in den nachfolgenden Bestimmungen nicht begrenzt oder ausgeschlossen ist.
- Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten auf die voraussehbaren, vertragstypischen Schäden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren ordnungsgemäße Durchführung die Erreichung des Vertragszweckes erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Auftraggeber vertraut hat und vertrauen durfte. Hierzu zählen auch Nebenpflichten, die für den Vertragszweck von besonderer Bedeutung sind. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist bei der Verletzung von nicht wesentlichen Vertragspflichten ausgeschlossen.
- Für Erfüllungsgehilfen, gesetzliche Vertreter und Mitarbeiter haften wir, soweit es sich um die Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten handelt, bei leichter Fahrlässigkeit nicht.
Die vorstehenden Bestimmungen über die Haftung und die Begrenzung der Haftung von Schäden gelten nicht für die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Gleiches gilt bei einer abgegebenen Garantie.
- Sofern dem Auftraggeber ein Schaden entsteht, für den wir neben Dritten haften, so soll der Auftraggeber zunächst den Dritten in Anspruch nehmen, insbesondere dann, wenn dies mit geringeren (gerichtlichen) Kosten verbunden ist. Die Subsidiarität unserer Haftung bleibt hiervon ausdrücklich unberührt.
- Unsere Haftung ist begrenzt auf die zehnfache Auftragssumme, maximal jedoch 100.000,00 € für Schäden, die durch von uns erstellte Gutachten entstehen; maximal jedoch 5.000.000,00 € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall.
- Ein Schadensersatzanspruch kann uns gegenüber nur innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr geltend gemacht werden, nachdem der Anspruchsberechtigte von dem Schaden und von dem anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt hat, spätestens aber innerhalb von fünf Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis. Der Anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb einer Frist von sechs Monaten seit der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt. Die vorstehenden Ausschlussfristen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf vorsätzlichem Verhalten von uns beruhen.
X. Abtretung, Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung
- Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die gegen uns bestehenden Forderungen aus dem Auftrag ohne unsere Zustimmung an Dritte abzutreten. Die Vorschrift des § 354 a HGB bleibt unberührt.
- Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte sowie die Einrede des nicht erfüllten Vertrages stehen dem Auftraggeber nur zu, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist und nur, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
- Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte sowie die Einrede des nicht erfüllten Vertrages stehen uns in gesetzlichem Umfang zu. Wir sind insbesondere berechtigt, fällige Zahlungen zurückzuhalten, solange uns noch Ansprüche aus unvollständigen oder mangelhaften Leistungen gegen den Verkäufer Lieferanten zustehen.
XI. Kündigung
Im Fall einer Kündigung des Auftrags durch den Auftraggeber werden vor Beginn der Auftragsdurchführung 50% der vereinbarten Vergütung, nach Beginn der Arbeiten die volle Vergütung fällig.
XII. Erfüllungsort
- Erfüllungsort für unsere Zahlungsansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist Krefeld.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist Krefeld, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
- Für das Vertragsverhältnis gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
XIII. Datenschutz
- Die Auftraggeberdaten (Namen, Adressen, Kontodaten) sowie auftragsbezogene Datensätze werden elektronisch gespeichert und verarbeitet. Wir werden bei der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen alle einschlägigen Gesetze und Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten beachten. Wir werden alle verhältnismäßigen und zumutbaren Vorkehrungen gegen Verlust und Zugriffe unbefugter Dritter auf Daten des Auftraggebers treffen und laufend dem jeweils bewährten Stand der Technik anpassen.
- Die Aufbewahrungsfrist richtet sich nach den steuergesetzlichen Vorgaben.
- Auskünfte über die gespeicherten Daten können gemäß DSGVO bei Bedarf bei uns angefragt werden.
- Im Übrigen verweisen wir auf unseren Datenschutzhinweis.
XIV. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die anderen Bestimmungen wirksamer Bestandteil des Vertrags.
Krefeld, Oktober 2022

