Durchführung einer Wirkprinzipprüfung (WPP) gemäß PrüfVO NRW

Die Wirkprinzipprüfung (WPP) dient der Überprüfung des bestimmungsgemäßen Zusammenwirkens sicherheitstechnischer Anlagen im Gefahrenfall. Sie stellt sicher, dass alle Systeme – wie Brandmeldeanlagen, Rauchabzugsanlagen, Sprachalarmierungsanlagen, Sicherheitsbeleuchtung usw. – im Ereignisfall korrekt und koordiniert funktionieren.

Die WPP ist eine gewerkübergreifende Prüfung, bei der eine bauordnungsrechtlich prüfpflichtige Anlage mit einer weiteren Anlage – unabhängig davon, ob diese ebenfalls prüfpflichtig ist – auf ihr Zusammenspiel hin untersucht wird. Sie ist Bestandteil der Prüfverordnung NRW (PrüfVO NRW) und basiert auf der Muster-Prüfverordnung (MPrüfVO).

Auch Szenarien wie ein Netzausfall im Brandfall sowie das Wiederanlaufen sicherheitstechnischer Einrichtungen (z. B. Sprinkleranlagen, Druckbelüftung, Entrauchung) werden im Rahmen der WPP berücksichtigt.

Durchführung

  • Auslösung eines definierten Ereignisses (z.B. Brandmeldung)
  • Beobachtung der Reaktionen aller betroffenen Anlagen
  • Prüfung der Schnittstellen und Rückwirkungsfreiheit
  • Dokumentation der Abläufe und Ergebnisse

Technische Grundlagen

  • PrüfVO NRW
  • VdTÜV-Merkblatt Gebäudetechnik 1803
  • VDI 6010 Blatt 3
  • DIN VDE 0833, DIN 14675 (für spezifische Anlagen)

Zuständigkeit

Die Prüfung darf ausschließlich durch staatlich anerkannte Prüfsachverständige für sicherheitstechnische Anlagen durchgeführt werden. Die Fachfirmen der beteiligten Gewerke sind unterstützend einzubinden.

Prüffristen

  • Erstprüfung bei Inbetriebnahme oder wesentlichen Änderungen
  • Wiederkehrende Prüfung mindestens alle 3 Jahre

Weitere Hinweise zur Durchführung der Prüfung
Bei der Prüfung der Brandmeldeanlage werden die Brandfallsteuerungen und die interne Alarmierung mit ausgelöst. Es kann vorübergehend zu Störungen im Betriebsablauf durch Alarmierungstöne und Brandfallsteuerungen kommen. Es ist sinnvoll, die Nutzer sind entsprechend vorzuwarnen.
Zwischendecken mit prüfrelevanten Stellen (z.B. Brandschotts, Leitungsverlegung, Zwischendeckenmelder) müssen durch den Betreiber unverzüglich geöffnet werden, wenn die Prüfungen durchgeführt werden. Geeignetes Rüstzeug (zum Beispiel Leitern) ist vorzuhalten.
Eine zertifizierte Fachfirma nach DIN 14675 ist zwingend zur Prüfung erforderlich.