Die Wirkprinzipprüfung (WPP) dient der Überprüfung des bestimmungsgemäßen Zusammenwirkens sicherheitstechnischer Anlagen im Gefahrenfall. Sie stellt sicher, dass alle Systeme – wie Brandmeldeanlagen, Rauchabzugsanlagen, Sprachalarmierungsanlagen, Sicherheitsbeleuchtung usw. – im Ereignisfall korrekt und koordiniert funktionieren.
Die WPP ist eine gewerkübergreifende Prüfung, bei der eine bauordnungsrechtlich prüfpflichtige Anlage mit einer weiteren Anlage – unabhängig davon, ob diese ebenfalls prüfpflichtig ist – auf ihr Zusammenspiel hin untersucht wird. Sie ist Bestandteil der Prüfverordnung NRW (PrüfVO NRW) und basiert auf der Muster-Prüfverordnung (MPrüfVO).
Auch Szenarien wie ein Netzausfall im Brandfall sowie das Wiederanlaufen sicherheitstechnischer Einrichtungen (z. B. Sprinkleranlagen, Druckbelüftung, Entrauchung) werden im Rahmen der WPP berücksichtigt.