Prüfung einer Brandmeldeanlage (BMA) gemäß PrüfVO NRW

Ziel der Prüfung
Die Prüfung dient der Sicherstellung der Funktionsfähigkeit und Betriebssicherheit der Brandmeldeanlage sowie der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben gemäß Prüfverordnung NRW.

Prüffristen

  • Erstprüfung bei Inbetriebnahme oder wesentlichen Änderungen
  • Wiederkehrende Prüfung mindestens alle 3 Jahre

Gegenstand der Prüfung (Ordnungsprüfung, Sicht- und Funktionsprüfung, Messungen)

1. Technische Ausführung

Übereinstimmung mit den Anforderungen:

  • an die Anordnung der vorgesehenen Meldebereiche (z.B. Einhaltung des Brandschutzkonzepts)
  • an das Zusammenwirken mit weiteren Brandschutzeinrichtungen und Rückwirkungsfreiheit der Verknüpfungen
  • an die Weiterleitung von Alarm- und Störmeldungen
  • zur Maßnahmen zur Vermeidung von Falschalarm

2. Brandmeldezentrale (BMZ)

  • Technische Ausstattung des Aufstellraums entsprechend der Nutzung
  • Energieversorgung und Überspannungsschutz
  • Funktion der Betriebs- und Störmeldungen
  • Ansteuerung peripherer Einrichtungen (z.B. Schlüsseldepot, Feuerwehrbedienfeld, Kennleuchte)
    Aufschaltung zur Feuerwehr
  • Verwendung von Primär- und Sekundärleitungen
  • Hauptmelder (z.B. Standleitung, digitale Übertragung)
  • Brandfallsteuerungen und sicherheitsrelevante Verknüpfungen mit der Gebäudeleittechnik (z.B. Rauchabzug, Aufzüge)

3. Übertragungswege

  • Funktionserhalt der Kabel- und Leitungsanlagen (z.B. gemäß MLAR)
  • Schutz vor elektromagnetischer Beeinflussung
  • Meldetechnik

4. Brandmelder, Meldergruppen und Melderbereiche

  • Zuordnung zu Meldergruppen und Melderbereichen
  • Eignung und Anordnung automatischer Melder nach Brandkenngrößen und Raumgeometrie
  • Anordnung nichtautomatischer Melder entlang der Fluchtwege
  • Maßnahmen zur Vermeidung von Falschalarmen
  • Anordnung von Trennelementen bei Ringleitungen
  • Melderbeschriftung
  • Funktionsprüfung der Melder

Weitere Hinweise zur Durchführung der Prüfung

Bei der Prüfung der Brandmeldeanlage werden die Brandfallsteuerungen und die interne Alarmierung mit ausgelöst. Es kann vorübergehend zu Störungen im Betriebsablauf durch Alarmierungstöne und Brandfallsteuerungen kommen. Es ist sinnvoll, die Nutzer sind entsprechend vorzuwarnen.

Zwischendecken mit prüfrelevanten Stellen (z.B. Brandschotts, Leitungsverlegung, Zwischendeckenmelder) müssen durch den Betreiber unverzüglich geöffnet werden, wenn die Prüfungen durchgeführt werden. Geeignetes Rüstzeug (zum Beispiel Leitern) ist vorzuhalten.
Eine zertifizierte Fachfirma nach DIN 14675 ist zwingend zur Prüfung erforderlich.