Prüfung einer Sprachalarmierungsanlage (SAA) gemäß PrüfVO NRW

Eine Sprachalarmierungsanlage (SAA) ist ein sicherheitstechnisches System, das im Gefahrenfall – insbesondere bei Bränden – Sprachdurchsagen zur gezielten Evakuierung von Personen über Lautsprecher überträgt. Sie ist eine spezielle Form der elektroakustischen Anlage (ELA), die für den Einsatz im Brandfall zertifiziert ist.

Ziel der Prüfung

Die Prüfung dient der Sicherstellung der Funktionsfähigkeit und Betriebssicherheit der Alarmierungsanlage sowie der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben gemäß Prüfverordnung NRW.

Prüffristen

  • Erstprüfung bei Inbetriebnahme oder wesentlichen Änderungen
  • Wiederkehrende Prüfung mindestens alle 3 Jahre

Gegenstand der Prüfung (Ordnungsprüfung, Sicht- und Funktionsprüfung, Messungen)

  • Funktion der Sprachalarmzentrale
  • Verständlichkeit der Durchsagen in allen Alarmierungsbereichen
  • Zusammenspiel mit der Brandmeldeanlage
  • Notstromversorgung und Umschaltung
  • Zustand und Funktion der Lautsprecher
  • Dokumentation und Beschriftung
  • Wirk-Prinzip-Prüfung: Auslösung durch BMA

Weitere Hinweise zur Durchführung der Prüfung
Bei der Prüfung der Alarmierungsanlage kann es vorübergehend zu Störungen im Betriebsablauf durch Alarmierungstöne kommen. Wir werden die Störung auf das notwendige Maß beschränken. Die Nutzer sind entsprechend vorzuwarnen.
Eine zertifizierte Fachfirma ist zwingend zur Prüfung erforderlich.